Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

 

1. Für eine bessere Organisierung des Lieferanten und für die Sicherung der Pünktlichkeit der Gießarbeiten, soll der Auftraggeber die Bestellungen an die Betonanlagen am Tag vor dem Guss bis spätestens um 18:00 Uhr zustellen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zugang zur Baustelle (erforderliche Voraussetzungen, Beleuchtung, Straßen-Signalisierung, usw.) zu gewähren sowie für die höchsten Sicherheitsbedingungen für den Betrieb der Beton-Mischfahrzeugen und/oder der Autopumpen zu sorgen. Daher übernimmt Alas Romania SRL keine Haftung für die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften bezüglich des Zugangs zum Entladungsbereich.

3. Alas Romania SRL übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung von Lieferungen oder Leistungen aus ihr nicht zuschreibbaren Gründen, wie zum Beispiel: Schäden bei den Betonanlagen, Beton-Mischfahrzeugen, Betonpumpen, Streik, Feuer, Mangel an Rohstoffen, widrige Wetterbedingungen, Unterbrechungen des Verkehrs, Zugang zu Baustellen oder gefährlichen Entladungsorten oder zu Orten, wobei die Verkehrsregeln verletzt werden.  

4. Die Bestellungen für Betonpumpen erfolgen mindestens 2 Tage vor dem Gussdatum. Neben der Unterstützung für den Pumpenbetreiber wird der Auftraggeber auch Wasser und Zement für ein eventuelles Anspringen der Pumpe bereitstellen.

5. VOLUMETRISCHE KONTROLLE: darunter versteht man die zum Zeitpunkt der Entladung messbare Menge.

6. QUALITÄTSKONTROLLE - dabei werden nur die mithilfe der in den geltenden Normen angeführten Methoden durchgeführten Tests anerkannt.

7. Jegliches Absprechen der Betoneigenschaften, die sich im frischen Zustand merken lassen, und zwar:

Konsistenz, maximaler Durchmesser der Zuschlagstoffe, allgemeines Aussehen, Unterschied zwischen Bestellung und im Frachtbrief aufgeführten Produkte, soll unverzüglich erfolgen, wobei die betreffende Fracht gegebenenfalls abgelehnt werden kann. Die Durchführung der Entladung bedeutet die vollständige Annahme der o. a. Eigenschaften durch den Kunden

 

Voraussetzungen für die Einräumung der Garantie

 

ALAS ROMANIA S.R.L. garantiert für die Qualität des Betons und/oder Mörtels, die auf dem im vorliegenden Zertifikat angegebenen Niveau geliefert werden.  

Die Garantie wird unter den folgenden Bedingungen eingeräumt:

C.1. Der Transport der Produkte erfolgt mithilfe von Fahrzeugen von S.C. ALAS ROMANIA S.R.L. und unter Einhaltung der Transportanweisungen aus dem vorliegenden Zertifikat.

C.2. Die Vorbereitung von Beton und Mörtel erfolgt mithilfe von Materialien, die nur von den von S.C. ALAS ROMANIA  S.R.L. anerkannten Lieferanten beschaffen werden.

C.3. Übernahme der gelieferten Produkte:

C.3.1. Wenn die Transportmittel für die Produkte vom Kunden bereitgestellt werden, erfolgt die Übernahme der Produkte am Standort der Betonanlage von S.C. ALAS ROMANIA  S.R.L.

C.3.2. Wenn die Transportmittel für die Produkte von S.C. ALAS ROMANIA S.R.L. bereitgestellt werden, erfolgt die Übernahme der Produkte an der Lieferadresse des Kunden.

C.4. Während des Transports mit den Transportmitteln des Kunden und/oder nach der Übernahme der Produkte, darf der Kunde das Vorbereitungsrezept nicht ändern.

C.5. Der Kunde soll den gelieferten Beton und der Mörtel nur in denjenigen Bereichen verwenden, die in den geltenden spezifischen Vorschriften/Normen angegeben werden.

C.6. Das Einbringen des Betons erfolgt durch den Kunden, unter strengen Einhaltung der Bestimmungen CP 012-1/2007.

Der Lieferant übernimmt keine Haftung für die Qualität der Produkte, bei:

•        Nichteinhaltung der unter C.1, C.2., C.3, C.4, C.5 und C.6 des vorliegenden Zertifikats aufgeführten Bestimmungen durch den Kunden; 

•  mangelnde Übereinstimmungen, die auf Verschulden des Kunden zurückzuführen sind

•      Verwendung von nicht entsprechenden Technologien für das Einbringen des Betons durch den Kunden

Nichteinhaltung der allgemeinen und spezifischen Arbeitschutznormen nach der Übernahme der Produkte gemäß dem Abs. C.3 des folgenden Zertifikates.