Allgemeine Liefer- und
Verkaufsbedingungen
1. Für eine bessere Organisierung
des Lieferanten und für die Sicherung der Pünktlichkeit der
Gießarbeiten, soll der Auftraggeber die Bestellungen an die
Betonanlagen am Tag vor dem Guss bis spätestens um 18:00 Uhr
zustellen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, Zugang zur Baustelle (erforderliche Voraussetzungen,
Beleuchtung, Straßen-Signalisierung, usw.) zu gewähren sowie für
die höchsten Sicherheitsbedingungen für den Betrieb der
Beton-Mischfahrzeugen und/oder der Autopumpen zu sorgen. Daher
übernimmt Alas Romania SRL keine Haftung für die Einhaltung der
geltenden Normen und Vorschriften bezüglich des Zugangs zum
Entladungsbereich.
3. Alas Romania SRL übernimmt keine
Haftung für die Nichteinhaltung von Lieferungen oder Leistungen aus
ihr nicht zuschreibbaren Gründen, wie zum Beispiel: Schäden bei den
Betonanlagen, Beton-Mischfahrzeugen, Betonpumpen, Streik, Feuer,
Mangel an Rohstoffen, widrige Wetterbedingungen, Unterbrechungen
des Verkehrs, Zugang zu Baustellen oder gefährlichen
Entladungsorten oder zu Orten, wobei die Verkehrsregeln verletzt
werden.
4. Die Bestellungen für Betonpumpen
erfolgen mindestens 2 Tage vor dem Gussdatum. Neben der
Unterstützung für den Pumpenbetreiber wird der Auftraggeber auch
Wasser und Zement für ein eventuelles Anspringen der Pumpe
bereitstellen.
5. VOLUMETRISCHE KONTROLLE:
darunter versteht man die zum Zeitpunkt der Entladung messbare
Menge.
6. QUALITÄTSKONTROLLE - dabei
werden nur die mithilfe der in den geltenden Normen angeführten
Methoden durchgeführten Tests anerkannt.
7. Jegliches Absprechen der
Betoneigenschaften, die sich im frischen Zustand merken lassen, und
zwar:
Konsistenz, maximaler Durchmesser
der Zuschlagstoffe, allgemeines Aussehen, Unterschied zwischen
Bestellung und im Frachtbrief aufgeführten Produkte, soll
unverzüglich erfolgen, wobei die betreffende Fracht gegebenenfalls
abgelehnt werden kann. Die Durchführung der Entladung bedeutet die
vollständige Annahme der o. a. Eigenschaften durch den Kunden
Voraussetzungen für die Einräumung
der Garantie
ALAS ROMANIA S.R.L. garantiert für
die Qualität des Betons und/oder Mörtels, die auf dem im
vorliegenden Zertifikat angegebenen Niveau geliefert
werden.
Die Garantie wird unter den
folgenden Bedingungen eingeräumt:
C.1. Der Transport der Produkte
erfolgt mithilfe von Fahrzeugen von S.C. ALAS ROMANIA S.R.L. und
unter Einhaltung der Transportanweisungen aus dem vorliegenden
Zertifikat.
C.2. Die Vorbereitung von Beton und
Mörtel erfolgt mithilfe von Materialien, die nur von den von S.C.
ALAS ROMANIA S.R.L. anerkannten Lieferanten beschaffen
werden.
C.3. Übernahme der gelieferten
Produkte:
C.3.1. Wenn die Transportmittel für
die Produkte vom Kunden bereitgestellt werden, erfolgt die
Übernahme der Produkte am Standort der Betonanlage von S.C. ALAS
ROMANIA S.R.L.
C.3.2. Wenn die Transportmittel für
die Produkte von S.C. ALAS ROMANIA S.R.L. bereitgestellt werden,
erfolgt die Übernahme der Produkte an der Lieferadresse des
Kunden.
C.4. Während des Transports mit den
Transportmitteln des Kunden und/oder nach der Übernahme der
Produkte, darf der Kunde das Vorbereitungsrezept nicht ändern.
C.5. Der Kunde soll den gelieferten
Beton und der Mörtel nur in denjenigen Bereichen verwenden, die in
den geltenden spezifischen Vorschriften/Normen angegeben
werden.
C.6. Das Einbringen des Betons
erfolgt durch den Kunden, unter strengen Einhaltung der
Bestimmungen CP 012-1/2007.
Der Lieferant übernimmt keine
Haftung für die Qualität der Produkte, bei:
• Nichteinhaltung der
unter C.1, C.2., C.3, C.4, C.5 und C.6 des vorliegenden Zertifikats
aufgeführten Bestimmungen durch den Kunden;
• mangelnde
Übereinstimmungen, die auf Verschulden des Kunden zurückzuführen
sind
•
Verwendung von nicht entsprechenden Technologien für das Einbringen
des Betons durch den Kunden
Nichteinhaltung der allgemeinen und
spezifischen Arbeitschutznormen nach der Übernahme der Produkte
gemäß dem Abs. C.3 des folgenden Zertifikates.